Künstliches Schultergelenk
Schulterprothese
Kann durch die konservative Therapie keine wesentliche Besserung der Beschwerden erzielt werden, empfehlen wir im Frühstadium des Schultergelenkverschleißes noch eine „Gelenktoilette“ im Rahmen einer Schultergelenkspiegelung. Hiermit ist es möglich, entzündlich veränderte Schleimhautanteile zu entfernen und Knorpel zu glätten.
Beim fortgeschrittenen Schultergelenkverschleiß besteht bei entsprechenden Beschwerden meist die Indikation zum Einbau eines künstlichen Schultergelenkes (Schultergelenkendoprothese). Hauptziel dieser Operation ist die Verringerung der Schmerzen, das zweite Ziel ist eine Verbesserung der Schultergelenkbeweglichkeit.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, nur die Gelenkfläche des Oberarmkopfes (=Hemiendoprothese) oder die Gelenkflächen von Oberarmkopf und Schulterpfanne zu ersetzen (=Totalendoprothese). Im Bereich des Oberarmkopfes kann der Gelenkknorpel knochensparend lediglich durch eine Metallkappe oder eine Metallkalotte ersetzt werden, oder man setzt eine gestielte Oberarmkopfprothese unterschiedlicher Länge in den Schaft des Oberarmknochens ein.
Besteht neben der Arthrose an der Schulter ein großer Defekt der Rotatorenmanschette sollte eine inverse Schulterprothese eingesetzt werden.
Die Wahl des Operationsverfahrens und des Prothesenmodells hängt letztlich von den individuellen Befunden des Patienten ab.
Nach der Operation muss die betroffene Schulter für circa sechs Wochen in einem abnehmbaren Verband ruhiggestellt werden. Aus dem Verband heraus erfolgen schon rasch nach der Operation regelmäßige krankengymnastische Übungsbehandlungen, um einer Einsteifung der Schulter entgegenzuwirken.
Die Bewegungsausmaße werden dabei zum Schutz der Schulterprothese zunächst begrenzt. Die Rückkehr zur Arbeit ist meist nach etwa acht Wochen möglich, muss aber vom individuellen Verlauf abhängig gemacht werden. Überkopfarbeit und Überkopfsportarten sollten nach Schulterprothesen grundsätzlich vermieden werden.